Grund- und Gesamtschule Lehnin
"Heinrich Julius Bruns"
Förderverein Schulcampus Lehnin e. V.
Mit dem Schulalltag muss sich die ganze Familie an viele neue Herausforderungen gewöhnen. Morgens pünktlich losgehen, an die Hausaufgaben denken und den Turnbeutel nicht vergessen – nicht nur auf die Kinder, auf die Eltern kommen viele neue Aufgaben hinzu.
Viele Mütter und Väter fühlen sich unsicher, weil sie nicht wissen, wie viel „Einmischung“ in das Schulleben gewünscht wird, wo die Mithilfe der Eltern wichtig ist und was das eigene Kind an Unterstützung benötigt. Im Schulförderverein engagieren sich Eltern für das Schulleben.
Eltern treffen andere Mütter und Väter, mit denen sie sich austauschen und gemeinsam überlegen können, wie sich das Miteinander von Schule und Elternhaus zugunsten der Kinder weiterentwickeln lässt.
Was ist ein Schulförderverein?
Für den Förderverein Schulcampus Lehnin e.V. haben sich Eltern, Lehrer und Engagierte aus der Gemeinde Kloster Lehnin zusammengetan, um gemeinsam die Schule und Aspekte des Schullaltags zu organisieren bzw. zu unterstützen. Das tun sie unentgeltlich und gemeinnützig, also ehrenamtlich mit viel Engagement und Freude.
Was macht ein Schulförderverein?
Der Förderverein Schulcampus Lehnin e.V. unterstützt die Bildung und pädagogische Begleitung aller Kinder an der Schule: mit Ideen, Wissen, Engagement, Geld-, Sachspenden und durch eigene Initiative, die auf die Bedürfnisse der Grund- und Gesamtschule Heinrich Julius Bruns abgestimmt sind.
Das können sein: Projekte zu digitalem Lernen, Lesungen, Zirkusprojekt, Gestaltung des Schulhofes oder auch die Mitorganisation von Schulfesten u.a.
Über die finanzielle Hilfen hinaus bietet der Förderverein Schulcampus e.V. noch viele weitere Möglichkeiten für ein aktives Schulleben: Er ist ein „Aushängeschild“ für die Schule, in dem wir für Öffentlichkeit und eine gute Kommunikation sorgen.
Der Förderverein lebt durch Mitgliedsbeiträge, Zeit-, Sach- und Geldspenden und Einnahmen von Schulfesten oder gelegentlichen Aktionen (Kuchen- und Kaffeeverkauf).
Wir übernehmen z.B. die Organisation eines Spendenlaufes oder Flohmarktes. Auch diese Einnahmen kommen dem Förderverein zugute.
Jährlich werben wir Sponsoren an.
Einnahmen werden immer dem Satzungszweck entsprechend ausgegeben.
Es treffen Eltern, Lehrkräfte und Engagierte der Schule in einem weniger formalisierten Rahmen aufeinander, in dem es in erster Linie um die positive Gestaltung des Schullebens geht. Eltern finden leichter Gehör bei ihrem Anliegen und es ist einfacher für sie, selbst aktiv zu werden.
Der Förderverein Schulcampus Lehnin e.V. kann die Grund- und Oberschule „Heinrich Julius Bruns“ umso erfolgreicher unterstützen, je mehr Menschen die Ziele tatkräftig unterstützen.
Falls Sie Lust haben sich zu engagieren, suchen Sie den Kontakt zu uns. Auch als passives Mitglied, mit dem Eintritt in den Verein, unterstützen Sie unsere Arbeit. Wir haben einen seit Jahren festen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 12,00 EUR jährlich.
Regelmäßige oder unregelmäßige, kleine oder große Spenden sind jederzeit mit oder ohne Mitgliedschaft willkommen.
Termine
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Vorsitzender:
David Mittelbach
(Vater von Alecia Mittelbach)
Stellvertreter:
Herr Ulrich Brandt
(Vater von Theo Brandt)
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Wie das geht?
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Satzung – Förderverein ‚“Schulcampus Lehnin“ e. V.
Neufassung auf der Mitgliederversammlung am 18.11. 2015
- Der Verein führt den Namen „Förderverein Schulcampus Lehnin“ e.V. – im Folgenden „Verein“ genannt.
- Der Verein hat seinen Sitz in Kloster Lehnin.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung und die Förderung der Jugendhilfe.
- Der Zweck wird insbesondere verwirklicht,
- durch z.B. Ideelle und materielle Unterstützung der Schule Heinrich Julius Bruns sowie der Integrierten Tagesbetreuung Lehnin (§ 58 Nr. 1 AO)
- Beschaffung von Lehr-, Lern- und Anschauungsmaterial sowie Ausstattungsgegenständen und Spielgeräten, die nicht über die Haushaltsmittel beschafft werden können;
- Beschaffung von Auszeichnungen und Preisen für schulische Wettbewerbe
- Erhöhung der öffentlichen Wirksamkeit der Schule, z.B. mit Durchführung und Mitgestaltung von Schulveranstaltungen
- Unterstützung des internationalen Schüleraustausches und von Besuchsprogrammen
- Unterstützung von Schulfahrten/Schulausflügen (somit mehr als eine Klasse)
- Unterstützung der Schule bei außerplanmäßig notwendigen Arbeiten z.B. Renovierungen, Reparaturen, Gestaltung des Außengeländes
- Unterstützung von Projekten in Entwicklungsländern
- Politisch und konfessionell ist der Verein neutral.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mittel zum Erreichen dieser Zwecke werden durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und sonstige Einnahmen aufgebracht. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
- Mitglieder des Vereins können natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen werden, die seine Ziele unterstützen.
- Die Mitgliedschaft im Verein wird erworben durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag gegenüber dem Vorstand und bedarf dessen Zustimmung. Eine Ablehnung des Antrages muss nicht begründet werden.
- Die Mitgliedschaft endet durch
- Austritt, der vom Mitglied jederzeit schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden kann;
- Tod des Mitgliedes oder Auflösung der juristischen Person;
- Ausschluss aus wichtigem Grund. Darüber entscheidet der Vorstand durch Beschluss. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Mitglied einen schweren Verstoß gegen den Zweck des Vereins begeht, dessen Ansehen schädigt oder mit der Zahlung von mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand ist. Der Entscheid erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit durch den Vorstand. Zuvor ist dem Mitglied mit Fristsetzung von 2 Wochen Gelegenheit zur Äußerung zu den Vorwürfen vor dem Vorstand zu geben.
- Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus der Mitgliedschaft. Eine Rückgewährung von Beiträgen, Spenden oder sonstigen erbrachten Leistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf Einforderung rückständiger Beitragszahlungen bleibt hiervon unberührt.
Die Mitglieder haben das Recht an den Mitgliederversammlungen und sonstigen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, Anträge zu stellen und das Stimmrecht auszuüben. Jedes Mitglied ist stimmberechtigt mit einer Stimme, die es persönlich abzugeben hat. Das Mitglied hat jährlich den in der Mitgliederversammlung festgesetzten Mitgliedsbeitrag bis zum 01.02. des Jahres zu entrichten. Die Nachfrist wird bis zum 31.03. des Jahres gewährt.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages legt die Mitgliederversammlung fest. Der jeweils festgesetzte Jahresbeitrag wird sofort mit Eintritt in den Verein erstmals fällig. In den folgenden Jahren zum 01.02. d.J.
- Mitgliederversammlung
- Vorstand
- Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung, die jährlich durchzuführen ist.
- Die Einladung erhalten die Mitglieder in Textform (z.B. E-Mail, Fax oder Briefpost) zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung unter Angabe der Tagesordnung.
- Anträge zur Tagesordnung sind mindestens 5 Tage vor der Versammlung schriftlich an den Vorstand zu richten.
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann der Vorstand unter Angabe von Gründen anberaumen oder wenn 25 % der stimmberechtigten Mitglieder dies unter Angabe von Gründen beantragen.
- Die Mitgliederversammlung wird von der/dem Vorsitzenden oder in dessen Verhinderungsfall von einem anderen Mitglied des Vorstandes geleitet.
- Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig. Sie beschließt über Anträge mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
- Gewählt wird in offener Abstimmung. Wird von einem Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die geheime Wahl verlangt, muss die Abstimmung geheim erfolgen.
- Jedes Mitglied hat eine Stimme, die nur persönlich abgegeben werden kann. Die Vertretung eines Mitgliedes durch ein anderes ist mittels schriftlicher Vollmacht zulässig. Jedoch kann ein Mitglied höchstens drei andere Mitglieder vertreten.
- Für Wahlen gilt Folgendes: Hat im ersten Wahlgang keine der kandidierenden Personen die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, welche die höchsten Stimmenzahlen erreicht haben. Gewählt ist dann die Person, welche die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
- Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst.
- Es ist ein Protokoll über den Ablauf zu führen, das vom Leiter der Versammlung und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.
- Der Vorstand des Vereins setzt sich wie folgt zusammen:
- Vorsitzende/r (Vorstand im Sinne des § 26 BGB)
- Stellvertretende/r Vorsitzende/r (Vorstand im Sinne des § 26 BGB)
- Schatzmeister/in (Vorstand im Sinne des § 26 BGB)
- Vertretung der Schulleitung
- Vertretung der Integrierten Tagesbetreuung Lehnin
Der Vorstand ist berechtigt Beisitzer für Vorstands-/ Vereinsaufgaben zur Unterstützung und Beratung zu berufen.
- Die Vorstandsmitglieder im Sinne des § 26 BGB können den Verein gerichtlich und außergerichtlich jeweils allein vertreten, wobei sie an die Vorstandsbeschlüsse gebunden sind.
- Die einzelnen Mitglieder des Vorstands werden jeweils für zwei Jahre gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, so kann der Vorstand ein Ersatzmitglied bis zur nächsten Mitgliederversammlung benennen.
- Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte einschließlich der Beschlussfassung über die Verwendung der Mittel.
- Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder an der Sitzung teilnimmt. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden, ersatzweise der/des stellvertretenden Vorsitzenden. Von den Vorstandssitzungen sind Protokolle zu fertigen, das vom leitenden Vorsitzenden unterzeichnet wird.
- Beschlüsse können auch in Textform im schriftlichen Verfahren gefasst werden.
- Die Beisitzer/innen werden vom Vorstand bestellt. Eine Bestellung ist jederzeit widerrufbar. Die Mitgliederversammlung kann Beisitzer/innen vorschlagen.
- Die Beisitzer/innen werden vom Vorstand mit Aufgaben betraut. Sie sind zu den Sitzungen des Vorstandes einzuladen und können an ihnen mit beratender Stimme teilnehmen.
- Die Kasse und die Rechnungslegung des Vereins werden mindestens einmal im Jahr von wenigstens zwei Personen geprüft, die hierzu von der Mitgliederversammlung für zwei Geschäftsjahre zu wählen sind. Die Kassenprüfer/innen dürfen weder Mitglieder des Vorstandes noch Angestellte des Vereins sein.
- Sie erstatten in der dem Geschäftsjahr folgenden Mitgliederversammlung Bericht und empfehlen bei ordnungsgemäßer Kassenführung der Mitgliederversammlung die Entlastung des Vorstandes.
- Die Auflösung des Vereins kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit Drei-Viertel-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
- Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung und die Förderung der Jugendhilfe.
Beispiele erfolgreich unterstützter Projekte




- Adventskonzert, Wichtelfest, Tag der offenen Tür
- Jährliche Mitgestaltung und Unterstützung des Kindertages
- Jährliche Bereitstellung des Familienpasses des Landes Brandenburg
- Errichtung der Medieninsel der ITBL
- Unterstützung der Zirkuswoche
- Finanzielle Unterstützung für Chorlager, Sportbekleidung, Hörbuchlesung, Primarforscher, Insektenhotel, Schülerfasching u.v. a.
Eltern-Medien-Abend auf dem Schulcampus Lehnin am 12.10.2016
Der Vorstand des „Fördervereins Schulcampus Lehnin e.V.“ lud alle interessierten Eltern der Klassen 4 bis 7 und Pädagogen des Schulcampus zu einem Informationsabend ein, der sich bezog auf den Umgang mit digitalen Medien.
Der „Verein Aktion Kinder- und Jugendschutz Brandenburg e.V.“ entsendete Herrn Rosenzweig. Dieser ist tätig als Eltern-Medienberater und Mediator.
Mit kleinen Filmen, die die digitale Welt aufzeigen brachte er immer wieder die Gespräche und den Gedankenaustausch der Anwesenden in Gang.
Im Laufe der Präsentation wurden auch Fragen beantwortet, die sich durchaus niemand bewusst gestellt hat oder vielleicht in einer größeren Gruppe nicht getraut hätte an den Dozenten zu richten.
Darunter gab es Beispiele für verschiedene Altersgruppen; Was – und wieviel „online“ ist überhaupt sinnvoll? Wie kann ich es vor „Web Seiten“ schützen die nicht geeignet sind? Was passiert beim Umgang mit bekannten oder weniger bekannten App´s mit den Daten, welche sich auf den Geräten befinden. Sind die vorhandenen Daten sicher? Bleiben wirklich alle Sozialkompetenzen auf der Strecke? Warum ist die virtuelle Welt durchaus so fesselnd? Verdeutlicht wurden alle Informationen immer anhand kleiner Videos oder Anekdoten, die das Leben schreibt.
Jeder konnte für sich reflektieren, wie reagiere ich auf den täglichen online-Konsum meines Kindes und wie werde ich zukünftig reagieren.
Auch wurden wir konfrontiert mit der bitteren Wahrheit der Nutzung von Smartphones im Straßenverkehr und durchaus aufkommender Unachtsamkeit.
Zukünftig können wohl einige Konflikte in den Familien vermieden werden, denn wir gehen mit einer ganz anderen Denkweise an unsere Kinder heran und versuchen sie einfach mal zu verstehen. Wenn Sie sich erinnern wollen: Das haben wir vor Jahren bereits auch von unseren Eltern erwartet; das sie uns verstehen!
Informationen
Hier finden Sie wichtige Informationen über unseren Förderverein:
Impressum des Fördervereins
Anschrift:
Förderverein Schulcampus Lehnin e.V.
Goethestr. 13
14797 Kloster Lehnin
Vorsitzender: David Mittelbach
Stellvertretender Vorsitzender: Ulrich Brandt
Kontakt: foerderverein@schulcampus-lehnin.de