Grund- und Gesamtschule Lehnin
"Heinrich Julius Bruns"
Hausordnung
Die Lehrer und Schüler unserer Schule pflegen einen respektvollen Umgang miteinander. Jeder wird in seiner Individualität gewürdigt und wertgeschätzt. Die Hautfarbe, Nationalität, Religion, Weltanschauung, soziale Herkunft, Besonderheiten beim Lernen sowie körperlich motorische Besonderheiten werden als eine Bereicherung für alle wahrgenommen.
Persönliche Beleidigungen, und Fälle von Mobbing werden als Verstoß gegen die Hausordnung gesehen und entsprechend geahndet.
1. Alle sind pünktlich, gut vorbereitet und mit vollständigem Arbeitsmaterial zum Unterricht bereit.
- Unterrichtszeiten
1. Block | 07.55 – 09.25 | 90 Minuten | ||
Pause | 09.25 – 09.45 | 20 Minuten | ||
Primarstufe: | Flex, Klasse 2 | 10 Minuten Frühstückspause | ||
3. Stunde | 09.45 – 10.30 | 45 Minuten | ||
Pause | 10.30 – 10.40 | 10 Minuten | ||
2. Block | 10.40 – 12.10 | 90 Minuten | ||
Primarstufe: | Flex, Klasse 1 und 2 | 45 Minuten Unterricht anschließend Mittagessen | ||
Mittagsband | 12.10-13.00 | 50 Minuten offenes Kursangebot | ||
Primarstufe: | Pause für Flex, Klasse 1 und 2 | |||
3. Block | 13.00 – 14.30 | 90 Minuten | ||
Primarstufe: | Unterricht/Lernzeit | |||
Pause | 14.30 – 14.40 | 10 Minuten | ||
8. Stunde | 14.40 – 15.25 | 45 Minuten | ||
Primarstufe: | an zwei Tagen Unterrichtsschluss Kl. 5 und 6 nach 45 Minuten (14.40 Uhr) |
- Sprechzeiten im Sekretariat sind nur in den Frühstücks- und Mittagspausen.
- Die Schule wird um 07.30 Uhr für die Schüler geöffnet und bleibt so lange offen, wie der Unterricht und schulische Veranstaltungen es erfordern.
- Kranke Schüler werden vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat bis 8.00 Uhr durch den Erziehungsberechtigten entschuldigt.
- Hat der/die Lehrer/in 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn den Unterricht noch nicht begonnen, meldet sich der Klassensprecher bzw. ein Schüler des Kurses im Sekretariat.
- Die Zeit vor Unterrichtsbeginn im Klassenraum wird zur Vorbereitung auf den Unterricht genutzt.
Jeder Lehrer/jede Lehrerin hat das Recht ungestört zu unterrichten.
Jeder Schüler/jede Schülerin hat das Recht ungestört zu lernen.
Jeder/Jeder hat die Rechte des Anderen zu akzeptieren.
Zur Anfertigung der Hausaufgaben können teilweise auch die Lernzeit- bzw. Arbeitsstunden genutzt werden.
- Das Schulgelände wird von den Schülerinnen und Schülern der Klassen
1 bis 10 während der Unterrichtszeit nicht verlassen. - Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe nutzen während einer Freistunde als Aufenthaltsort die Cafeteria oder bei Ausfall einer Unterrichtsstunde das Jugendzentrum.
- Schülerinnen und Schülern der gymnasialen Oberstufe ist es außerdem gestattet, während einer Freistunde das Schulgelände zu verlassen.
- In den Hofpausen haben die SchülerInnen die Schulgebäude zu verlassen.
- Von 07.40 Uhr – 07.50 Uhr ist Frühstückspause im Raum, in dem die nächste Unterrichtsstunde stattfindet (bei Einzelstunde erst wechseln).
- Das Rennen in den Schulgebäuden ist nicht gestattet.
- Mappen, Taschen u.a. dürfen nur so abgestellt werden, dass Fluchttüren und Fluchtwege nicht verstellt werden.
- Regenpausen werden mit einer Durchsage angezeigt. Die Aufsicht erfolgt entsprechend dem Aufsichtsplan – Regenvariante.
- Die ausgewiesenen Pausenbereiche können durch alle Schülerinnen und Schüler genutzt werden. Ausnahmen regelt der Hygieneplan der Schule.
- Toiletten werden nach Möglichkeit nur zu Beginn oder zum Ende der Hofpause aufgesucht. Der Hygieneplan findet Beachtung.
- Die Angebote der Cafeteria können in den Hofpausen genutzt werden.
- Berühre fremdes Eigentum nur mit Zustimmung des Eigentümers.
- Mit Schuleigentum und Arbeitsmaterial ist sorgsam umzugehen.
- Alle ausgeliehenen Lehrbücher werden eingeschlagen und mit dem Namen beschriftet (Stempel Innenseite).
- Der Schulträger erarbeitet eine Regressregelung für beschädigte und verlorengegangene Schulbücher.
- Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben.
- Für persönliche Gegenstände, die nicht zum Unterricht gehören, wird keine Haftung übernommen.
- Für mutwillig oder grob fahrlässig angerichtete Schäden haftet der Verursacher.
- Festgestellte Beschädigungen und Verschmutzungen sind dem Fachlehrer vor Unterrichtsbeginn zu melden.
- Der Unterrichtsraum ist sauber und ordentlich zu verlassen.
- Das Abstellen der Fahrräder erfolgt ausschließlich in den Fahrradständern. Das Radfahren ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.
- Spiele um Geld oder Geldeswert sind innerhalb des Schulgeländes nicht gestattet.
- Werden Gegenstände mit in die Schule gebracht, die laut Hausordnung verboten sind, so sind die Lehrkräfte berechtigt, diese zu verwahren oder abzunehmen. Das gilt auch für Tabakwaren. Sie werden bei der Schulleitung hinterlegt und können von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
- Bei begründetem Verdacht kann die Lehrkraft die Taschen kontrollieren.
- Die Benutzung von mobilen Endgeräten ist auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt.
- Folgende Ausnahmen gelten:
– Ohne Ton können in Frühstücks- und Mittagspause Spiele auf mobilen Endgeräten gespielt werden.
– Über Kopfhörer kann Musik in der Frühstücks- und Mittagspause gehört werden.
– Auf Anweisung des Fachlehrers können mobile Endgeräte zu Unterrichtszwecken genutzt werden. - Film- und Fotoaufnahmen sind grundsätzlich verboten. Ausnahmegenehmigungen erteilt der Schulleiter.
- Die Fachlehrer sind berechtigt, die Abgabe der mobilen Endgeräte während des Unterrichtes festzulegen.
- Anweisungen von Lehrern, Erziehern und technischem Personal ist grundsätzlich Folge zu leisten
Erziehungsmaßnahmen:
- Ermahnung
- Gelegenheit zur Wiedergutmachung
- Behandlung des Sachverhalts im Unterricht
- Eintragung des Fehlverhaltens im Klassenbuch
- Missbilligung des Verhaltens durch schriftliche Mitteilung an die Eltern
- Übertragung geeigneter Aufgaben
- Wegnahme von Gegenständen
- Zeitweiliger Ausschluss im Rahmen einer Unterrichtsstunde
- Nacharbeit zu Hause oder in der Schule nach dem Unterricht
Ordnungsmaßnahmen:
- Schriftlicher Verweis durch den Klassenlehrer oder in besonders schweren Fällen durch die Klassenkonferenz
- Überweisung in eine parallele Klasse durch die Konferenz der Lehrkräfte
- Vorübergehender Ausschluss vom Unterricht oder einzelnen schulischen Veranstaltungen bis zu zwei Wochen durch die Klassenkonferenz
- Überweisung in eine andere Schule auf Antrag der Konferenz der Lehrkräfte durch das staatliche Schulamt
Diese Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Kloster Lehnin, 06.03.2012, zuletzt geändert durch Beschluss der Schulkonferenz am 6. Oktober 2016