…soll gegen den Tunnelblick helfen. Hab ich irgendwo gelesen und empfand das als guten Ansatz. Soll bei der Lösung von Problemen hilfreich sein – auch in der Schule.
Für den fotografischen Perspektivwechsel habe ich meine „alte“ Drohne rausgekramt und wieder flugfähig gemacht.
Seit dem 1. Oktober 2017 hat sich für Hobby-Piloten einiges geändert. Neben einer Kennzeichnung durch eine feuerfeste Plakette (Namen und Adresse) ist für Drohnen mit einer Startmasse von mehr als 0,25 kg nun auch eine Drohnenversicherung Pflicht.
Da meine „Phantom“ etwa 1,2 kg wiegt, hat sie jetzt auch einen Namen auf einem Schildchen. Glücklicherweise bin ich mit diesem Gewicht (< 5 kg) jedoch von einem „Kenntnisnachweis“ (Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle) befreit. Das bedeutet jedoch nicht, dass man beim Betrieb einer Drohne nicht zu wissen braucht, was man macht.
In der nächsten Woche bringt ein Bekannter seine neue Drohne mit, dann gibt es ein paar Fotos und Videos während des Schulbetriebes. Bin ja mal gespannt…
Den Sportplatz von „oben“ gibt es übrigens bei den ‚Schulansichten’!