Wir (Schulcampus Lehnin) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz – BbgBGG) und Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://schulcampus-lehnin.de/.
Veröffentlichungsdatum der Website
Diese Website wurde am 14.07.2009 veröffentlicht.
Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am 24.06.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Grund- und Gesamtschule Lehnin
„Heinrich Julius Bruns“
Ganztagsschule
Schulleiter: Dr. D. Lenius
Goethestraße 13
14797 Kloster Lehnin
Schulträger:
Gemeinde Kloster Lehnin
FB 2 – Recht, Ordnung & Soziales
Frau Schröder
Telefon: (0 33 82) 73 07 – 16
E-Mail: [email protected]
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
– Texte liegen noch nicht in leichter Sprache vor
– Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
Unverhältnismäßige Belastung
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
Der Schulcampus Lehnin verfügt derzeit nicht über ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen, um sämtliche vorhandenen Dokumente barrierefrei aufzubereiten. Insbesondere fehlt es an geschultem Personal sowie den erforderlichen technischen Mitteln zur nachträglichen barrierefreien Umgestaltung dieser Dateien im Umfang des gesamten Webauftritts.
Gemäß § 4 Absatz 3 BbgBITV berufen wir uns in diesen Fällen auf eine unverhältnismäßige Belastung.
Wir sind jedoch bestrebt, barrierefreie Informationen kontinuierlich auszubauen und zukünftig neu eingestellte Dokumente soweit möglich barrierefrei zu gestalten.
Evaluationsmethode
Die Bewertung der Barrierefreiheit dieser Website erfolgte im Juni 2025 mittels eines Selbsttests mit dem Online-Tool accessibilitychecker.org.
Bei der Überprüfung wurden alle vom Tool erkannten Barrieren analysiert und im Anschluss behoben. Die Erklärung basiert auf dieser Selbstbewertung.
Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:
Zur Verbesserung der Nutzbarkeit der Website für Menschen mit Einschränkungen ist eine Zugänglichkeits-Toolbar integriert. Diese bietet vielfältige Einstellungsmöglichkeiten wie z. B. Kontraste erhöhen, Schriftgröße anpassen, Lesbarkeit verbessern sowie Navigation mit der Tastatur.
Das entsprechende Symbol zur Öffnung der Toolbar befindet sich am unteren rechten Bildschirmrand und ist auf allen Seiten sichtbar. Die Funktionalität wird durch das Tool OneTap Accessibility bereitgestellt.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: [email protected]
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 24.06.2025 überprüft.